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Recht

Published on Nov 24, 2015

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PRESENTATION OUTLINE

ÖFFENTLICHES RECHT & PRIVATRECHT

EINE PRÄSENTATION VON T. REISS UND K. KÖPPEN
Photo by FotoDB.de

INHALTSVERZEICHNIS

  • Definition
  • Inhalt des Rechts
  • Unterschied zwischen beiden Rechten
Photo by mugley

ÖFFENTLICHES RECHT

DEFINITION

  • Das öffentliche Recht regelt rechtliche Beziehungen zwischen Privatperson und Trägern hoheitlicher Gewalt (z.b. Bund, Länder, Gemeinden) . Dieses Rechtsgebiet ist durch das Prinzip der Über- und Unterordnung gekennzeichnet. Träger hoheitlicher Gewalt können mithilfe von Befehl und Zwang gegenüber Privatperson handeln, wenn ein Gesetz dies zulässt.

INHALT DES ÖFFENTLICHES RECHT

  • Verfassungsrecht
  • Strafrecht
  • Steuerrecht
  • Sozialrecht
  • Prozessrecht
  • Polizeirecht

PRIVATRECHT

Photo by campact

DEFINITION

  • Das Privatrecht regelt Rechtsverhältnisse zwischen Bürger untereinander (Privatpersonen). Das Prinzip von Über- und Unterordnung existiert nicht. Bürger und Bürger stehen sich gleichberechtigt gegenüber.

INHALT DES PRIVATRECHTS

  • Familienrecht
  • Mietrecht
  • Kaufrecht
  • Erbrecht

UNTERSCHIED ZUM ÖFFENTLICHES RECHT

  • Das öffentliche Recht ist zunächst derjenige Teil der Rechtsordnung, der das Verhältnis zwischen Trägern der öffentlichen Gewalt und einzelnen Privatrechtssubjekten regelt. Im Unterschied dazu regelt das Privatrecht die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatrechtssubjekten. Ferner umfasst das öffentliche Recht sämtliche Rechtsmaterien, die die Organisation und Funktion des Staats betreffen, wie z. B. Klagen über Strafzettel für Ordnungswidrigkeiten oder über das Dienstverhältnis bei Beamten.