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Frauenrechte

Published on Nov 21, 2015

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PRESENTATION OUTLINE

FRAUENRECHTE

VON KAI UND FLORIAN

GLIEDERUNG

  • Geschichte
  • Mitte 20. Jahrhundert bis heute
  • UN-Übereinkommen zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau 1979
  • Wiener Erklärung über die Beseitigung der Diskriminierung der Frau 1993

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  • Weltfrauenkonferenz in Peking 1995
  • UN-Frauenkonferenz 2013
  • Rechtliche Möglichkeiten und Rechtsprechung
Photo by skoeber

Frauen in der Antike und im Christentum

  • Antike und Christentum
  • Islam
  • Von der Aufklärung bis in die Gegenwart

ANTIKE UND CHRISTENTUM(1200 V. CHR.- 600 N. CHR.)

  • Verheiratete Frau vor allem im Haushalt tätig
  • Hetären waren gebildet, genossen soziale Anerkennung
  • Frau in Sparta keine Bürgerrechte, aber verfügte über eigenes Geld
  • Ab spätgriechischer Stoa –ca 300 v. Chr. (philosophische Schule)
  • Emanzipation möglich

FRAU IM ANTIKEN ROM

  • Abhängig vom Mann ( Dominus )
  • Nahm nicht an gesellschaftlichen Leben Teil
  • Ansehen als Hausherrin und Vorsteherin des Haushaltes
  • PATRIA POTESTAS–pater familias für Ehe entscheidend
  • •Vestalinnen und Priesterinnen der Göttin Vesta hatten geachtete Stellung-- mussten ehelos bleiben

STÄRKUNG DER RECHTE UND SELBSTSTÄNDIGKEIT – DURCH URCHRISTENTUM

  • •Bibel-z.B. Apostelgeschichte—erwähnt zahlreiche ,starke Frauen‘
  • Gegenbewegung - in Spätantike
  • Gesetz zum Schutz der Frauen—im Heiligen Römischen Reich (13. Jh. und 1349 unter Kaiser Friedrich II)
  • •Witwen und Waisen wird soziale Hilfe zugesichert

DIE STELLUNG DER FRAU IM ISLAM

  • Verbreitete Ansicht falsch
  • •Verbesserung des Status der Frau durch Reformen– im Frühislam (7. Jh) Ehe, Scheidung, Erbrecht betreffend
  • •Vergleich: Europa im 7.Jh. weit zurück– Frau erst Jahrhunderte später rechtlichen Status wie im Frühislam
  • Anerkennung der Frau als Rechtsperson vor dem Gesetz und

DIE FRAU IM ISLAM EINFÜHRUNG DES ISLAMISCHEN RECHTS

  • Nach der Einführung des islamischen Rechts (Scharia?)
  • Neuregelung des Ehegesetzes Ehe stellt zivilen Vertrag dar– d.h. Stärkung der Frau in der Ehe nach dem Gesetz
  • Frau muss einwilligen
  • Frau erhält Erbrecht (bisher erbten nur Männer)
  • Frau erhält das Recht auf das eingebrachte

DIE STELLUNG DER FRAU IM ISLAM SPÄTERE ENTWICKLUNGEN

  • Einengung früher Errungenschaften– durch spätere Entwicklungen im Islam (Wahhabismus, in neuerer Zeit z.B. Islamismus)
  • Regionale Allianzen (afghanische Frauenorganisation RAWA/1990 gegr. All Pakstan Minorities Alliance– von Christen, Sikhs, Hindus)– Kampf dagegen
  • Kampf für die Rechte der Frauen in den pakistanischen Hadood Ordinances

VON DER AUFKLÄRUNG IN DIE GEGENWART FRAUENRECHTE IN EUROPA

  • Einsatz für Frauenrechte- durch Freidenker (z.B. Nicolas Condorcet) propagierte das freie Wahlrecht für Frauen
  • •Frau gründeten Literarische Salons,
  • geistige und politische Erneuerer der Zeit verkehrten dort
  • Gleichberechtigung--politisch und gesellschaftlich

Von der Aufklärung in die Gegenwart - Forderung nach Gleichberechtigung

  • Forderung nach Gleichberechtigung
  • Politische Mitbestimmung
  • Recht auf Bildung
  • Recht auf Arbeit recht auf eigenen besitz

Erste Feministin– Olympe de Gouges (1791)

  • •Forderung nach staatsbürgerlichen Rechten
  • •1791 zur Zeit der Französischen Revolution
  • Déclaration des droits de la femme et de la citoyenne•(Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin! )

VON DER AUFKLÄRUNG IN DIE GEGENWART - ,RECHTSKÄMPFE‘

  • Forderung der Gleichstellung im Zivilrecht durch Abbau von Benachteiligung im Familienrecht
  • Ehefrau und Mutter soll gleiche Rechte bekommen
  • bisher hatte Vater bevorzugte Stellung
  • Früher war Rechtsstellung der Frau im Familienrecht verankert
  • Im Rahmen ,persönliche Ehewirkungen--§ 1353BGB—Bürgerliches Gesetzbuch– eheliche Lebensgemeinschaft

Finnlands Vorreiterrolle im Kampf um die Rechte der Frau

  • •1885 –Aufheben des patriarchalen Ehegüterrechts
  • Einführung der Gütertrennung– durch finnischen Städtetag
  • Frau --erhält Recht auf ihr Vermögen in der Ehe (Finnland)
  • 1906-- volle Stimmrecht (als erste in Europa)

Mitte des 20. Jahrhunderts bis heute

  • In Deutschland mussten Frauen bis 1977 ihren Mann fragen um zu arbeiten
  • Bis 1958 konnte ein Ehemann das Dienstverhältnis seiner Frau kündigen
  • Lehrerinnenzölibat besagt , bei Heirat muss der Job aufgegeben werden
  • Am3 Mai 1957 wurde das Gesetz über die Gleichberechtigung verabschiedet
  • zum ersten Mal die väterlichen Vorrechte bei der Kindererziehung eingeschränkt

UN- ABKOMMEN ZUR BESEITIGUNG DER DISKRIMINIERUNG DER FRAU 1979

  • Zusammenfassung der bereits zuvor existierenden Bestimmungen
  • Nimmt Vertragsstaaten in die Verantwortung Frauenrechtsverletzungen zu ahnden
  • Verpflichtet Gleichberechtigung ,de facto' umzusetzen
  • Einziger Kontrollmechanismus ist ein Bericht des jeweiligen Landes
  • Keine Sanktionen bei Vertragsbruch und geringe finanzielle Mittel

WIENER ERKLÄRUNG ÜBER DIE BESEITIGUNG DER DISKRIMINIERUNG DER FRAU 1993

  • Abschlusserklärung von Wien erklärt Gewalt gegen Frauen als Menschenrechtsverletzung
  • Außerdem gelten als Menschenrechtsverletzungen :
  • Sexuelle Gewalt
  • Weibliche Genitalverstümmelüng
  • Sexuelle oder anderweitige Ausbeutung von Frauen

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  • Frauenhandel
  • Zwangsprostitution

4. WELTFRAUENKONFERENZ IN PEKING 1995

  • „Handeln für Gleichberechtigung, Entwicklung und Frieden“
  • Ergebnis der Diskussionen war ein Forderungskatalog
  • Die unterzeichnenden Staaten verpflichteten sich die Gleichstellung zu fördern
  • Jedoch keine Sanktionsmöglichkeiten vorgesehen

UN-FRAUENKONFERENZ 2013

  • Frauen werden die gleichen Rechte wie Männern zugesprochen

QUELLEN

  • Wikipedia
  • Terre des Hommes
  • Deutsches Institut für Menschenrechte