TEACHERS
GALLERY
PRICING
SIGN IN
TRY ZURU
GET STARTED
Loop
Audio
Interval:
5s
10s
15s
20s
60s
Play
1 of 22
Slide Notes
Download
Go Live
New! Free Haiku Deck for PowerPoint Add-In
Frauenrechte
Share
Copy
Download
1
1378
Published on Nov 21, 2015
No Description
View Outline
MORE DECKS TO EXPLORE
PRESENTATION OUTLINE
1.
FRAUENRECHTE
VON KAI UND FLORIAN
2.
GLIEDERUNG
Geschichte
Mitte 20. Jahrhundert bis heute
UN-Übereinkommen zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau 1979
Wiener Erklärung über die Beseitigung der Diskriminierung der Frau 1993
3.
Untitled Slide
Weltfrauenkonferenz in Peking 1995
UN-Frauenkonferenz 2013
Rechtliche Möglichkeiten und Rechtsprechung
Photo by
skoeber
4.
Frauen in der Antike und im Christentum
Antike und Christentum
Islam
Von der Aufklärung bis in die Gegenwart
5.
ANTIKE UND CHRISTENTUM(1200 V. CHR.- 600 N. CHR.)
Verheiratete Frau vor allem im Haushalt tätig
Hetären waren gebildet, genossen soziale Anerkennung
Frau in Sparta keine Bürgerrechte, aber verfügte über eigenes Geld
Ab spätgriechischer Stoa –ca 300 v. Chr. (philosophische Schule)
Emanzipation möglich
6.
FRAU IM ANTIKEN ROM
Abhängig vom Mann ( Dominus )
Nahm nicht an gesellschaftlichen Leben Teil
Ansehen als Hausherrin und Vorsteherin des Haushaltes
PATRIA POTESTAS–pater familias für Ehe entscheidend
•Vestalinnen und Priesterinnen der Göttin Vesta hatten geachtete Stellung-- mussten ehelos bleiben
7.
STÄRKUNG DER RECHTE UND SELBSTSTÄNDIGKEIT – DURCH URCHRISTENTUM
•Bibel-z.B. Apostelgeschichte—erwähnt zahlreiche ,starke Frauen‘
Gegenbewegung - in Spätantike
Gesetz zum Schutz der Frauen—im Heiligen Römischen Reich (13. Jh. und 1349 unter Kaiser Friedrich II)
•Witwen und Waisen wird soziale Hilfe zugesichert
8.
DIE STELLUNG DER FRAU IM ISLAM
Verbreitete Ansicht falsch
•Verbesserung des Status der Frau durch Reformen– im Frühislam (7. Jh) Ehe, Scheidung, Erbrecht betreffend
•Vergleich: Europa im 7.Jh. weit zurück– Frau erst Jahrhunderte später rechtlichen Status wie im Frühislam
Anerkennung der Frau als Rechtsperson vor dem Gesetz und
9.
DIE FRAU IM ISLAM EINFÜHRUNG DES ISLAMISCHEN RECHTS
Nach der Einführung des islamischen Rechts (Scharia?)
Neuregelung des Ehegesetzes Ehe stellt zivilen Vertrag dar– d.h. Stärkung der Frau in der Ehe nach dem Gesetz
Frau muss einwilligen
Frau erhält Erbrecht (bisher erbten nur Männer)
Frau erhält das Recht auf das eingebrachte
10.
DIE STELLUNG DER FRAU IM ISLAM SPÄTERE ENTWICKLUNGEN
Einengung früher Errungenschaften– durch spätere Entwicklungen im Islam (Wahhabismus, in neuerer Zeit z.B. Islamismus)
Regionale Allianzen (afghanische Frauenorganisation RAWA/1990 gegr. All Pakstan Minorities Alliance– von Christen, Sikhs, Hindus)– Kampf dagegen
Kampf für die Rechte der Frauen in den pakistanischen Hadood Ordinances
11.
VON DER AUFKLÄRUNG IN DIE GEGENWART FRAUENRECHTE IN EUROPA
Einsatz für Frauenrechte- durch Freidenker (z.B. Nicolas Condorcet) propagierte das freie Wahlrecht für Frauen
•Frau gründeten Literarische Salons,
geistige und politische Erneuerer der Zeit verkehrten dort
Gleichberechtigung--politisch und gesellschaftlich
12.
Von der Aufklärung in die Gegenwart - Forderung nach Gleichberechtigung
Forderung nach Gleichberechtigung
Politische Mitbestimmung
Recht auf Bildung
Recht auf Arbeit recht auf eigenen besitz
13.
Erste Feministin– Olympe de Gouges (1791)
•Forderung nach staatsbürgerlichen Rechten
•1791 zur Zeit der Französischen Revolution
Déclaration des droits de la femme et de la citoyenne•(Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin! )
14.
VON DER AUFKLÄRUNG IN DIE GEGENWART - ,RECHTSKÄMPFE‘
Forderung der Gleichstellung im Zivilrecht durch Abbau von Benachteiligung im Familienrecht
Ehefrau und Mutter soll gleiche Rechte bekommen
bisher hatte Vater bevorzugte Stellung
Früher war Rechtsstellung der Frau im Familienrecht verankert
Im Rahmen ,persönliche Ehewirkungen--§ 1353BGB—Bürgerliches Gesetzbuch– eheliche Lebensgemeinschaft
15.
Finnlands Vorreiterrolle im Kampf um die Rechte der Frau
•1885 –Aufheben des patriarchalen Ehegüterrechts
Einführung der Gütertrennung– durch finnischen Städtetag
Frau --erhält Recht auf ihr Vermögen in der Ehe (Finnland)
1906-- volle Stimmrecht (als erste in Europa)
16.
Mitte des 20. Jahrhunderts bis heute
In Deutschland mussten Frauen bis 1977 ihren Mann fragen um zu arbeiten
Bis 1958 konnte ein Ehemann das Dienstverhältnis seiner Frau kündigen
Lehrerinnenzölibat besagt , bei Heirat muss der Job aufgegeben werden
Am3 Mai 1957 wurde das Gesetz über die Gleichberechtigung verabschiedet
zum ersten Mal die väterlichen Vorrechte bei der Kindererziehung eingeschränkt
17.
UN- ABKOMMEN ZUR BESEITIGUNG DER DISKRIMINIERUNG DER FRAU 1979
Zusammenfassung der bereits zuvor existierenden Bestimmungen
Nimmt Vertragsstaaten in die Verantwortung Frauenrechtsverletzungen zu ahnden
Verpflichtet Gleichberechtigung ,de facto' umzusetzen
Einziger Kontrollmechanismus ist ein Bericht des jeweiligen Landes
Keine Sanktionen bei Vertragsbruch und geringe finanzielle Mittel
18.
WIENER ERKLÄRUNG ÜBER DIE BESEITIGUNG DER DISKRIMINIERUNG DER FRAU 1993
Abschlusserklärung von Wien erklärt Gewalt gegen Frauen als Menschenrechtsverletzung
Außerdem gelten als Menschenrechtsverletzungen :
Sexuelle Gewalt
Weibliche Genitalverstümmelüng
Sexuelle oder anderweitige Ausbeutung von Frauen
19.
Untitled Slide
Frauenhandel
Zwangsprostitution
20.
4. WELTFRAUENKONFERENZ IN PEKING 1995
„Handeln für Gleichberechtigung, Entwicklung und Frieden“
Ergebnis der Diskussionen war ein Forderungskatalog
Die unterzeichnenden Staaten verpflichteten sich die Gleichstellung zu fördern
Jedoch keine Sanktionsmöglichkeiten vorgesehen
21.
UN-FRAUENKONFERENZ 2013
Frauen werden die gleichen Rechte wie Männern zugesprochen
22.
QUELLEN
Wikipedia
Terre des Hommes
Deutsches Institut für Menschenrechte
Friend of Haiku Deck
×
Error!